(mpt-12/473). Für ein verschreibungspflichtiges Medikament, das der Arzt verordnet, tragen die Krankenkassen in den meisten Fällen die Kosten unter Abzug einer vom Preis des Arzneimittels abhängigen Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro. Versicherte einzelner Kassen konnten diese Zuzahlung durch den Wechsel auf wirkstoffgleiche Medikamente aus Rabattverträgen einsparen - rezeptfreie Arzneimittel dagegen mussten generell selbst bezahlt werden, die Kassen verfügten hier über keine Spielräume. Im vergangenen Jahr wurde diese Einschränkung allerdings aufgehoben.